Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bearbeitet verschiedene Stipendiendossiers.
Zum einen leistet es die Bundesbeiträge an die kantonalen Aufwendungen für Schweizer Studierende.
Zum andern koordiniert und finanziert es Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende an schweizerischen Universitäten oder Konservatorien.
Weiter ist es verantwortlich für die Gutsprache von Stipendien für Nachdiplomstudien am Europäischen Hochschulinstitut Florenz sowie am Europa-Kolleg Brügge und Natolin.
Für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen (Stipendien und Studiendarlehen) an Schweizer Studierende - grundsätzlich für Studien im In- und Ausland - sind die Kantone zuständig. Sie entscheiden gestützt auf ihr jeweiliges Stipendienrecht, wer wie viele Ausbildungsbeihilfen erhält. Dies gilt im Prinzip auch für Personen mit Niederlassungsbewilligung sowie mit Flüchtlingsstatus.
Weitergehende Informationen sind direkt bei den kantonalen Erziehungsdepartementen bzw. ihren Stipendienämtern einzuholen.