Der Schweizerische Innovationspark trägt dazu bei, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Der Innovationspark besteht seit Anfang 2016 und umfasst zwei Standortträger im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie vier weitere Standortträger im Aargau, in der Nordwestschweiz, in Biel und in der Ostschweiz. Weitere Standorte sind an diese Standortträger angeschlossen. Die Rolle des Bundes im Innovationspark ist subsidiär.
Der Schweizerische Innovationspark ist eine gemeinsam von der Politik (Bund und Kantone), der Wissenschaft und der Privatwirtschaft betriebene Public-Private-Partnership-Initiative von nationaler Bedeutung. Mit dem Innovationspark sollen private Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in der Schweiz ausgebaut und die etablierten Förderinstrumente in der Schweiz gezielt ergänzt werden. Neu ist der Ansatz, die Schweiz für internationale Forschungs- und Entwicklungseinheiten attraktiv zu machen, indem fertig erschlossene Grundstücke und Geschossflächen im Umfeld bestehender Hochschulen und Unternehmen für Ansiedlungen bereitgestellt und ein ausreichendes Ausbaupotenzial angeboten wird.
Kontinuierlicher Auf- und Ausbau
Der Bundesrat hatte 2014 die von der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) vorgeschlagene Startkonfiguration gutheissen. Diese sah vor, dass der Innovationspark mit den Netzwerkstandorten im Umfeld der beiden ETH sowie im Kanton Aargau und in der Nordwestschweiz als Netz entsteht. In einem Nachverfahren beschloss der Bundesrat im Mai 2015, die Startkonfiguration um den Netzwerkstandort Biel zu ergänzen. Im April 2021 genehmigte der Bundesrat die Aufnahme des Innovationsparks Ost als sechsten Standortträger in das Gesamtnetzwerk Schweizerischer Innovationspark. Zudem wurden im selben Jahr der Innovationspark Zentralschweiz und der Innovationspark Tessin in das nationale Netzwerk aufgenommen und an den Standortträger «Switzerland Innovation Park Zürich» angeschlossen.
Massnahmen des Bundes
Die bestehenden Förderinstrumente des Bundes für Forschung und Innovation stehen grundsätzlich auch für Aktivitäten an Standorten des Schweizerischen Innovationsparks zur Verfügung. Um die Realisierung des Innovationsparks zusätzlich zu unterstützen, sieht der Bund zwei weitere Massnahmen vor:
- Bürgschaften des Bundes: Ein befristeter Rahmenkredit von 350 Millionen Franken ermöglicht die Verbürgung zweckgebundener Darlehen zugunsten der Standortträger. Letztere können Fremdkapital zu bevorzugten Konditionen aufnehmen, um an den Standorten Forschungsinfrastrukturen zu finanzieren. Diese Bürgschaften sind befristet und zweckgebunden;
- Landabgabe: Für die Unterstützung des Innovationsparks ist die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes im Baurecht möglich.
Stiftung als Dachorganisation
Dem Bund wurde keine operative Rolle für den Innovationspark übertragen. Diese wird von der Stiftung «Switzerland Innovation» wahrgenommen. Die Stiftung vernetzt und koordiniert die Netzwerkstandorte, positioniert den Innovationspark im internationalen Standortwettbewerb und trägt in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren (z.B. Switzerland Global Enterprise, Innosuisse) zur Standort- und Innovationsförderung in der Schweiz bei. Gleichzeitig bildet die Stiftung die Schnittstelle zum Bund und ermöglicht die Weiterentwicklung des Innovationsparks.
Die Standortträger des Innovationsparks sind grundsätzlich durch die Standortkantone und private Investoren eigenfinanziert (Public-Private-Partnership-Modell). Der Betrieb und Unterhalt sowie die Bereitstellung von Flächen für die Ansiedlung von Unternehmen werden von den Kantonen und privaten Quellen getragen. Die Netzwerkstandorte und Standorte erzielen Einkünfte aus der Vermietung von Flächen und Dienstleistungen. Sie sollen mittelfristig selbsttragend werden.
Kontakt
SBFI, Daniel Egloff
Leiter Ressort
Innovation
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