Das Wichtigste im Überblick
Erwachsene sollen möglichst effizient zu einem Berufsabschluss gelangen. Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht dies: Bereits erworbene Kompetenzen können angemessen angerechnet und entsprechende Dispensationen erteilt werden. Das Gesetz lässt darüber hinaus die Entwicklung von erwachsenengerechten Qualifikationsverfahren wie der Validierung von Bildungsleistungen zu.
Berufliche Grundbildung
Verfügt jemand bereits vor Beginn einer beruflichen Grundbildung über berufsspezifische Handlungskompetenzen, so sind diese als bereits erworbene Bildungsleistungen an eine Bildung oder ein Qualifikationsverfahren anzurechnen. Die Anrechnung von Bildungsleistungen führt zu Dispensationen von Bildungsteilen, zur Verkürzung der Ausbildungsdauer oder zur Dispensation von Teilen des Qualifikationsverfahrens.
Die Anrechnung von Bildungsleistungen unterscheidet sich von der Validierung von Bildungsleistungen. Bei der Validierung belegen die Kandidatinnen und Kandidaten in einem Dossier, dass sie über sämtliche geforderten Handlungskompetenzen verfügen. Am Ende des Qualifikationsverfahrens mit Validierung erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten einen Berufsabschluss, ohne eine Abschlussprüfung absolviert zu haben.
Höhere Berufsbildung
Bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen regeln die Prüfungsordnungen die Zulassungsbedingungen für die einzelnen Prüfungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen sowie das Qualifikationsverfahren. Eine Anrechnung von Bildungsleistungen, d.h. die Dispensation von einzelnen Teilen des Qualifikationsverfahrens, ist grundsätzlich möglich und wird ebenfalls in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt.
Bei den höheren Fachschulen wird die Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen in den Rahmenlehrplänen geregelt.
Berufsbildungsverantwortliche
Über die Anrechnung bereits erbrachter methodisch-didaktischer Bildungsleistungen entscheiden die Institutionen, welche entsprechende Bildungsgänge anbieten. Fachliche Gleichwertigkeiten können von den Kantonen festgestellt werden.