Dienstleistungserbringende

90-tage

(maximal 90 Tage pro Kalenderjahr)

EU/EFTA-Bürgerinnen und –Bürger, die während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen reglementierten Beruf in der Schweiz ausüben möchten, müssen vor der Erbringung der Dienstleistung eine Meldung beim SBFI erstatten. Die Berufsqualifikationen werden von der zuständigen Behörde sorgfältig nachgeprüft, wenn der Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit hat. Im Vergleich zum Anerkennungsverfahren bei Niederlassung sind die Fristen kürzer. Das zentralisierte Verfahren ist dank dem Online-Portal vereinfacht.

Alle Dienstleistungserbringenden aus der EU/EFTA unterstehen zudem einer weiteren Meldepflicht beim Staatssekretariat für Migration SEM - Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit. Die Online-Meldung hat vor Beginn der Dienstleistungserbringung zu erfolgen. Diese Meldebestätigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Einreise in die Schweiz.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/diploma/meldeverfahren-fuer-dienstleistungserbringende-aus-der-eu-efta.html